Artikel 9 RL 78/1026/EWG

Die in den Artikeln 6, 7 und 8 genannten Bescheinigungen dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.