ANHANG III RL 78/318/EWG

METHODE FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER PRIMÄREN BEZUGSPUNKTE DES FAHRZEUGS AUF DAS DREIDIMENSIONALE KOORDINATENSYSTEM

1.
ÜBERTRAGUNG DER PRIMÄREN BEZUGSPUNKTE AUF DAS BEZUGSSYSTEM

Zur Bestimmung spezifischer Abmessungen an einem zur Prüfung für die Betriebserlaubnis nach dieser Richtlinie vorgestellten Fahrzeug ist die Übertragung der bei der Fahrzeugkonstruktion zugrunde gelegten Koordinaten in das dreidimensionale Bezugssystem gemäß Anhang I Punkt 2.3 sowie die Anordnung der primären Bezugspunkte gemäß Anhang I Punkt 2.4 sorgfältig durchzuführen, damit spezifische Punkte der Konstruktionszeichnungen am vorgestellten Fahrzeug, das nach diesen Zeichnungen gefertigt wurde, identifiziert werden können.

2.
METHODE FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER BEZUGSPUNKTE IN DAS BEZUGSSYSTEM

Hierzu ist es erforderlich, auf dem Boden eine Bezugsebene festzulegen, die durch x-x- und y-y-Maße gekennzeichnet ist. Die Methode hierfür ist in Abbildung 3 dargestellt. Die Bezugsebene ist eine feste, glatte und ebene Fläche, auf der das Fahrzeug steht. Sie ist mit in mm geteilten Skalen ausgerüstet, die mit ihrer Oberfläche fest verbunden sind, wobei die x-x-Skala nicht kürzer als 8 m und die y-y-Skala nicht kürzer als 4 m sein darf. Die Skalen sind gemäß Abbildung 3 rechtwinklig zueinander anzuordnen. Der Schnittpunkt der Skalen bezeichnet den „Boden-Nullpunkt” auf der Bezugsebene.

3.
PRÜFUNG DER BEZUGSEBENE

Zur Berücksichtigung von Unebenheiten der Bezugsebene sind Abweichungen gegenüber dem Boden-Nullpunkt entlang der x- und der y-Skala in Abständen von 250 mm zu messen und aufzuzeichnen, damit bei der Prüfung des Fahrzeugs entsprechende Korrekturen angebracht werden können.

4.
AUSRICHTUNG DES FAHRZEUGS BEI DER PRÜFUNG

Zum Ausgleich geringfügiger Abweichungen der Federwege u. ä. sind Einrichtungen erforderlich, um die primären Bezugspunkte in die der Konstruktionszeichnung entsprechenden Koordinaten des Bezugssystems zu übertragen, bevor weitere Messungen durchgeführt werden. Außerdem muß es möglich sein, geringfügige Korrekturen in Quer- und Längsrichtung vorzunehmen, damit das Fahrzeug im Bezugssystem sorgfältig ausgerichtet werden kann.

5.
ERGEBNISSE

Die Lage der für die Sicht nach vorn wesentlichen Punkte kann bestimmt werden, nachdem das Fahrzeug ordnungsgemäß und seiner Konstruktion entsprechend im Bezugssystem angeordnet wurde. Für Prüfmethoden, die dieser Vorschrift entsprechen, dürfen Theodoliten, Lichtquellen oder schattenerzeugende Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen verwendet werden, sofern nachgewiesen werden kann, daß mit diesen Einrichtungen gleichwertige Ergebnisse erzielt werden können.

Bestimmung der V-Punkte bei einem Rückenlehnenwinkel von 25°

Dreidimensionales Koordinatensystem

Horizontale Bezugsebene

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