ANHANG V RL 78/318/EWG

PRÜFFLÜSSIGKEIT FÜR SCHEIBENWISCHER UND SCHEIBENWASCHER

Die Mischung für die in Anhang I 6.1.9 festgelegte Prüfung besteht aus 92,5 Volumen-% Wasser (Härte entsprechend einem Verdampfungsrückstand von nicht mehr als 205 g/1000 kg), 5 Volumen-% gesättigte Salzlösung (Natriumchlorid in Wasser) und 2,5 Volumen-% Staub von der in den Tabellen I und II festgelegten Zusammensetzung.

TABELLE I

Analyse des Staubes für die Prüfung

Element Massenprozente
SiO2 67 bis 69
Fe2O3 3 bis 5
Al2O3 15 bis 17
CaO 2 bis 4
MgO 0,5 bis 1,5
Alkali 3 bis 5
Verlust durch Verbrennen 2 bis 3

TABELLE II

Verteilung des groben Staubes nach Korngröße

Größe der Teilchen

(in μm)

Verteilung nach Größe (%)
0 bis 5 12 ± 2
5 bis 10 12 ± 3
10 bis 20 14 ± 3
20 bis 40 23 ± 3
40 bis 80 30 ± 3
80 bis 200 9 ± 3

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