ANHANG VI RL 78/318/EWG
Beschreibungsbogen Nr. …
gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG des Rates betreffend die EWG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs in bezug auf die Scheibenwischer und die Scheibenwascher (Richtlinie 78/318/EWG des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/68/EG)
Die nachstehenden Angaben, soweit sie in Frage kommen, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.
Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.
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0.
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ALLGEMEINES
0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):
0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):
0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b):0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale:
0.4. Fahrzeugklasse (c):
0.5. Name und Anschrift des Herstellers:
0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):
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1.
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ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS
1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:
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2.
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MASSEN UND ABMESSUNGEN (e) (in kg und mm)
2.6. Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells mit Führerhaus, wenn der Aufbau nicht vom Hersteller geliefert wird (mit Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer) (o) (Größt- und Kleinstwert für jede Ausführung):
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3.
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ANTRIEBSMASCHINE (q)
3.2.1.8. Nennleistung (t): … kW bei … min-1
3.2.5. Elektrische Anlage3.2.5.1. Nennspannung: … V, Anschluß an Masse positiv oder negativ (1)
3.2.5.2. Lichtmaschine3.2.5.2.1. Typ:
3.2.5.2.2. Nennleistung: … VA
3.2.5.2.1. Typ:
3.2.5.2.2. Nennleistung: … VA
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4.
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KRAFTÜBERTRAGUNG (v)
4.7. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und Angabe des Gangs, in dem diese erreicht wird (km/h) (w):
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9.
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AUFBAU
9.4.1. Ausreichend detaillierte Angaben zu den primären Bezugspunkten, so daß sie ohne weiteres identifiziert werden können und ihre Lage zueinander und zum R-Punkt nachgeprüft werden kann:
9.5.1. Windschutzscheibe9.5.1.2. Art des Einbaus:
9.5.2.4. Genehmigungsnummer(n):
9.6. Scheibenwischer9.6.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen):
9.7. Scheibenwascher9.7.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) oder Genehmigungsnummer, falls als selbständige technische Einheit genehmigt:
9.8. Entfrostungs- und Entfeuchtungsanlagen9.8.2. Größter Stromverbrauch: … kW
9.10. Innenausstattung9.10.3. Sitze9.10.3.5. Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (x)9.10.3.5.1. Fahrersitz:
9.10.3.6. Nomineller Rückenlehnenwinkel9.10.3.6.1. Fahrersitz:
9.10.3.7. Sitzverstellbereich9.10.3.7.1. Fahrersitz:
9.10.5. Innenraumheizung9.10.5.3. Größter Stromverbrauch: … kW.
9.10.3.5. Koordinaten oder Zeichnung des R-Punktes (x)9.10.3.5.1. Fahrersitz:
9.10.3.6. Nomineller Rückenlehnenwinkel9.10.3.6.1. Fahrersitz:
9.10.3.7. Sitzverstellbereich9.10.3.7.1. Fahrersitz:
9.10.5.3. Größter Stromverbrauch: … kW.
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