ANHANG VII RL 78/318/EWG

Beschreibungsbogen Nr. …

betreffend die EWG-Typgenehmigung als selbständige technische Einheit der Windschutzscheibenwaschanlage (Richtlinie 78/318/EWG des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/68/EG.

Die nachstehenden Angaben, soweit sie in Frage kommen, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.7. Bei Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten: Lage und Anbringungsart des EWG-Genehmigungszeichens:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DER EINRICHTUNG

1.1. Detaillierte technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der Bauteile, die im Motorraum angebracht werden können.

1.2. Gegebenenfalls Verwendungsbeschränkungen und Einbaubedingungen:

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