ANHANG II RL 78/549/EWG

Beschreibungsbogen Nr.…

gemäß Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG über die EWG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs in bezug auf die Radabdeckungen, Richtlinie 78/549/EWG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/78/EG.

Die nachstehenden Angaben, soweit sie in Frage kommen, sind zusammen mit einem Verzeichnis der beiliegenden Unterlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotografien bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten enthalten.

Weisen die Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0.
ALLGEMEINES

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers):

0.2. Typ und allgemeine Handelsbezeichnung(en):

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden (b):

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Merkmale:

0.4. Fahrzeugklasse (c):

0.5. Name und Anschrift des Herstellers:

0.8. Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n):

1.
ALLGEMEINE BAUMERKMALE DES FAHRZEUGS

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs:

1.3. Anzahl der Achsen und Räder:

1.3.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung:

2.
MASSEN UND ABMESSUNGEN (e)

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.4. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1. Für das Fahrgestell ohne Aufbau

Die in diesem Beschreibungsbogen verwendeten Abschnittnummern und Fußnoten entsprechen Anlage I zur Richtlinie 70/156/EWG.

Für die Zwecke dieser Richtlinie nicht relevante Abschnitte wurden weggelassen.

2.4.1.3. Höhe (bei Leergewicht)(1) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung):

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.3. Höhe (bei Leergewicht)(2) (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung):

2.6. Masse des Fahrzeugs mit Aufbau in fahrbereitem Zustand oder Masse des Fahrgestells mit Führerhaus, wenn der Aufbau nicht vom Hersteller geliefert wird (mit Kühlflüssigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug, Ersatzrad und Fahrer) (o) (Größt- und Kleinstwert für jede Ausführung):

6.
RADAUFHÄNGUNG

6.6. Bereifung und Räder

6.6.1. Rad-/Reifenkombination(en) (Für Reifen sind die Größenbezeichnungen, die mindesterforderliche Tragfähigkeitskennzahl und die mindesterforderliche Geschwindigkeitsklasse anzugeben, für Räder die Felgengröße(n) und Einpreßtiefe(n).)

6.6.1.1. Achsen:

6.6.1.1.1. Achse 1:
6.6.1.1.2. Achse 2:
6.6.1.1.3. Achse 3:
6.6.1.1.4. Achse 4:

6.6.4. Ketten/Reifen/Rad-Kombination für Vorder- und/oder Hinterachse, die nach Empfehlung des Herstellers für den Fahrzeugtyp geeignet ist:

9.
AUFBAU

9.16. Radabdeckungen

9.16.1. Kurze Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich der Radabdeckungen:

9.16.2. Detaillierte Zeichnungen der Radabdeckungen und ihrer Anordnung am Fahrzeug, aus denen die in Abbildung 1 des Anhangs I der Richtlinie 79/549/EWG geforderten Maße unter Berücksichtigung der am weitesten nach außen ragenden Reifen/Rad-Kombinationen ersichtlich sind:

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Nichtzutreffendes streichen.

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