Artikel 9 RL 78/932/EWG
Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge der Klasse M 1 gemäß der Begriffsbestimmung von Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG des Rates mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h.
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