ANHANG VI RL 78/932/EWG
EWG-GENEHMIGUNGSZEICHEN
- 1.
- ALLGEMEINES
1.1.
Das EWG-Genehmigungszeichen besteht aus:
1.1.1.
Einem Rechteck, in dem der Buchstabe e, gefolgt von der Kennzahl oder den Kennbuchstaben des Mitgliedstaats, der die Bauartgenehmigung erteilt hat, angebracht ist:
- 1
- für Deutschland
- 2
- für Frankreich
- 3
- für Italien
- 4
- für die Niederlande
- 6
- für Belgien
- 9
- für Spanien
- 11
- für das Vereinigte Königreich
- 13
- für Luxemburg
- DK
- für Dänemark
- EL
- für Griechenland
- IRL
- für Irland
- P
- für Portugal.
- 12
- für Österreich
- 17
- für Finnland
- 5
- für Schweden.
- 8
- für die Tschechische Republik
- 29
- für Estland
- CY
- für Zypern
- 32
- für Lettland
- 36
- für Litauen
- 7
- für Ungarn
- MT
- für Malta
- 20
- für Polen
- 26
- für Slowenien
- 27
- für die Slowakei.
- 34
- für Bulgarien
- 19
- für Rumänien.
- 25
- für Kroatien;
1.1.2.
und aus einer Bauartgenehmigungsnummer, die unter dem Rechteck anzubringen ist;
1.1.3.
handelt es sich um eine in den Fahrzeugsitz einbezogene Kopfstütze, so steht vor der Genehmigungsnummer der Buchstabe I mit einem Gedankenstrich.
- 1
- für Deutschland
- 2
- für Frankreich
- 3
- für Italien
- 4
- für die Niederlande
- 6
- für Belgien
- 9
- für Spanien
- 11
- für das Vereinigte Königreich
- 13
- für Luxemburg
- DK
- für Dänemark
- EL
- für Griechenland
- IRL
- für Irland
- P
- für Portugal.
- 12
- für Österreich
- 17
- für Finnland
- 5
- für Schweden.
- 8
- für die Tschechische Republik
- 29
- für Estland
- CY
- für Zypern
- 32
- für Lettland
- 36
- für Litauen
- 7
- für Ungarn
- MT
- für Malta
- 20
- für Polen
- 26
- für Slowenien
- 27
- für die Slowakei.
- 34
- für Bulgarien
- 19
- für Rumänien.
- 25
- für Kroatien;
1.2. Das EWG-Genehmigungszeichen muß deutlich lesbar und unverwischbar sein.
- 2.
- MUSTER VON EWG-GENEHMIGUNGSZEICHEN
- 2.1.
- EWG-Genehmigungszeichen für eine in den Fahrzeugsitz einbezogene Kopfstütze
Das obige EWG-Genehmigungszeichen auf einer oder mehreren in Fahrzeugsitze einbezogene Kopfstützen besagt, daß für den betreffenden Sitztyp hinsichtlich der Kopfstützen in den Niederlanden (e4) unter der Nummer 2439 eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt wurde.
- 2.2.
- EWG-Genehmigungszeichen für eine nicht in den Fahrzeugsitz einbezogene Kopfstütze
Das obige EWG-Genehmigungszeichen auf einer Kopfstütze besagt, daß für die betreffende nicht in den Fahrzeugsitz einbezogene Kopfstütze in den Niederlanden unter der Nummer 2439 eine EWG-Bauartgenehmigung erteilt wurde.© Europäische Union 1998-2021
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