Artikel 15 RL 79/373/EWG

Die Kommission übermittelt dem Rat aufgrund der gesammelten Erfahrung spätestens drei Jahre nach Bekanntgabe dieser Richtlinie Änderungsvorschläge dazu, um den freien Warenverkehr mit Mischfuttermitteln zu verwirklichen und bestimmte Unterschiede insbesondere bei der Verwendung der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und der Etikettierung zu beseitigen. Der Rat beschließt über die Vorschläge spätestens fünf Jahre nach Bekanntgabe dieser Richtlinie.

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