Artikel 6 RL 79/373/EWG
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß für das Inverkehrbringen von Mischfuttermitteln die im Anhang Teil A aufgeführten allgemeinen Bestimmungen gelten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.