ANHANG V RL 79/409/EWG

a)
Aufstellung eines einzelstaatlichen Verzeichnisses der vom Aussterben bedrohten oder besonders gefährdeten Arten unter Berücksichtigung ihrer Lebensräume;
b)
Ermittlung und ökologische Beschreibung der Gebiete, die für die Zugvögel während des Vogelzugs, der Überwinterung oder des Nistens von besonderer Bedeutung sind;
c)
Sammlung von Zahlenangaben über den Bestand der Zugvögel unter Auswertung der Ergebnisse der Beringung;
d)
Ermittlung des Einflusses der Entnahmearten auf den Vogelbestand;
e)
Ausarbeitung und Weiterentwicklung von ökologischen Methoden zur Verhütung von Schäden durch Vögel;
f)
Ermittlung der Rolle bestimmer Vogelarten als Verschmutzungsanzeiger;
g)
Untersuchung der schädlichen Auswirkungen der chemischen Verschmutzung auf den Vogelbestand.

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