Artikel 9 RL 79/869/EWG

Zur Berücksichtigung insbesondere der Änderungen der Parameterwerte in Anhang II der Richtlinie 75/440/EWG werden die zur Anpassung an den technischen Fortschritt erforderlichen Änderungen in bezug auf

die in Anhang I der vorliegenden Richtlinie enthaltenen Referenzmeßmethoden;

die Erfassungsgrenze, die Genauigkeit und die Richtigkeit dieser Meßmethoden;

das empfohlene Behältermaterial

nach dem Verfahren des Artikels 11 der vorliegenden Richtlinie erlassen.

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