ANHANG RL 80/155/EWG
STUDIENPROGRAMM FÜR HEBAMMEN
Das Studienprogramm, das zu einem Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Hebammen führt, umfaßt die folgenden beiden Teile:
-
A.
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THEORETISCHER UND PRAKTISCHER UNTERRICHT
- a)
-
Allgemeine Fächer
- 1.
- Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie
- 2.
- Grundbegriffe der Pathologie
- 3.
- Grundbegriffe der Bakteriologie, Virologie und Parasitologie
- 4.
- Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie
- 5.
- Kinderheilkunde, insbesondere in bezug auf Neugeborene
- 6.
- Hygiene, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten
- 7.
- Ernährung und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings
- 8.
- Grundbegriffe der Soziologie und sozialmedizinische Fragen
- 9.
- Grundbegriffe der Arzneimittellehre
- 10.
- Psychologie
- 11.
- Pädagogik
- 12.
- Gesundheits- und Sozialrecht und Aufbau des Gesundheitswesens
- 13.
- Berufsethik und Berufsrecht
- 14.
- Sexualerziehung und Familienplanung
- 15.
- Gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind
- b)
-
Spezifische Lehrfächer für Hebammen
- 1.
- Anatomie und Physiologie
- 2.
- Embryologie und Entwicklung des Fötus
- 3.
- Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
- 4.
- Pathologie in der Gynäkologie und in der Geburtshilfe
- 5.
- Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Elternschaft einschließlich psychologischer Aspekte
- 6.
- Vorbereitung der Entbindung (einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung)
- 7.
- Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung
- 8.
- Physiologie und Pathologie des Neugeborenen
- 9.
- Betreuung und Pflege des Neugeborenen
- 10.
- Psychologische und soziale Faktoren
-
B.
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PRAKTISCHE UND KLINISCHE AUSBILDUNG
Folgende Ausbildung wird unter geeigneter Überwachung erteilt:- 1.
- Beratung Schwangerer mit mindestens 100 Untersuchungen vor der Geburt.
- 2.
- Überwachung und Pflege von mindestens 40 Gebärenden.
- 3.
- Eigenhändige Durchführung von mindestens 40 Entbindungen durch die Schülerin; kann diese Zahl nicht erreicht werden, da nicht genug Gebärende zur Verfügung stehen, so kann diese Zahl auf mindestens 30 gesenkt werden, sofern die Schülerin/der Schüler außerdem an 20 Entbindungen aktiv teilnimmt.
- 4.
- Aktive Teilnahme an Beckenendlagegeburten. Falls mangels Beckenendlagegeburten dies nicht möglich ist, wird die Ausbildung anhand von Demonstrationsmodellen erteilt.
- 5.
- Durchführung der Episiotomie und Einführung in die Vernähung. Die Einführung beinhaltet die theoretische Unterweisung und klinisch-praktische Einweisungen. Die Durchführung der Vernähung beinhaltet die Vernähung der Episiotomien und der einfachen Risse des Perineums; falls es unbedingt erforderlich ist, können Demonstrationsmodelle benutzt werden.
- 6.
- Überwachung und Pflege von 40 gefährdeten Schwangeren, Entbindenden oder Wöchnerinnen.
- 7.
- Überwachung und Pflege, einschließlich Untersuchung, von mindestens 100 Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen.
- 8.
- Beobachtung und Pflege von Neugeborenen, die eine besondere Pflege benötigen, einschließlich von Frühgeborenen, Spätgeborenen sowie von Untergewicht aufweisenden oder kranken Neugeborenen.
- 9.
- Pflege von Patientinnen mit Erkrankungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe.
- 10.
- Einführung in die Pflegemaßnahmen auf dem Gebiet der Medizin und Chirurgie. Die Einführung beinhaltet die theoretische Unterweisung und klinisch-praktische Einweisungen.
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