ANHANG RL 80/155/EWG

STUDIENPROGRAMM FÜR HEBAMMEN

Das Studienprogramm, das zu einem Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Hebammen führt, umfaßt die folgenden beiden Teile:

A.
THEORETISCHER UND PRAKTISCHER UNTERRICHT

a)
Allgemeine Fächer

1.
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie
2.
Grundbegriffe der Pathologie
3.
Grundbegriffe der Bakteriologie, Virologie und Parasitologie
4.
Grundbegriffe der Biophysik, Biochemie und Radiologie
5.
Kinderheilkunde, insbesondere in bezug auf Neugeborene
6.
Hygiene, Gesundheitserziehung, Gesundheitsvorsorge, Früherkennung von Krankheiten
7.
Ernährung und Diätetik unter besonderer Berücksichtigung der Ernährung der Frau, des Neugeborenen und des Säuglings
8.
Grundbegriffe der Soziologie und sozialmedizinische Fragen
9.
Grundbegriffe der Arzneimittellehre
10.
Psychologie
11.
Pädagogik
12.
Gesundheits- und Sozialrecht und Aufbau des Gesundheitswesens
13.
Berufsethik und Berufsrecht
14.
Sexualerziehung und Familienplanung
15.
Gesetzlicher Schutz von Mutter und Kind

b)
Spezifische Lehrfächer für Hebammen

1.
Anatomie und Physiologie
2.
Embryologie und Entwicklung des Fötus
3.
Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
4.
Pathologie in der Gynäkologie und in der Geburtshilfe
5.
Schwangerenberatung, Vorbereitung auf die Elternschaft einschließlich psychologischer Aspekte
6.
Vorbereitung der Entbindung (einschließlich Kenntnisse von Geburtshilfeinstrumenten und ihrer Verwendung)
7.
Analgesie, Anästhesie und Wiederbelebung
8.
Physiologie und Pathologie des Neugeborenen
9.
Betreuung und Pflege des Neugeborenen
10.
Psychologische und soziale Faktoren

B.
PRAKTISCHE UND KLINISCHE AUSBILDUNG

Folgende Ausbildung wird unter geeigneter Überwachung erteilt:
1.
Beratung Schwangerer mit mindestens 100 Untersuchungen vor der Geburt.
2.
Überwachung und Pflege von mindestens 40 Gebärenden.
3.
Eigenhändige Durchführung von mindestens 40 Entbindungen durch die Schülerin; kann diese Zahl nicht erreicht werden, da nicht genug Gebärende zur Verfügung stehen, so kann diese Zahl auf mindestens 30 gesenkt werden, sofern die Schülerin/der Schüler außerdem an 20 Entbindungen aktiv teilnimmt.
4.
Aktive Teilnahme an Beckenendlagegeburten. Falls mangels Beckenendlagegeburten dies nicht möglich ist, wird die Ausbildung anhand von Demonstrationsmodellen erteilt.
5.
Durchführung der Episiotomie und Einführung in die Vernähung. Die Einführung beinhaltet die theoretische Unterweisung und klinisch-praktische Einweisungen. Die Durchführung der Vernähung beinhaltet die Vernähung der Episiotomien und der einfachen Risse des Perineums; falls es unbedingt erforderlich ist, können Demonstrationsmodelle benutzt werden.
6.
Überwachung und Pflege von 40 gefährdeten Schwangeren, Entbindenden oder Wöchnerinnen.
7.
Überwachung und Pflege, einschließlich Untersuchung, von mindestens 100 Wöchnerinnen und gesunden Neugeborenen.
8.
Beobachtung und Pflege von Neugeborenen, die eine besondere Pflege benötigen, einschließlich von Frühgeborenen, Spätgeborenen sowie von Untergewicht aufweisenden oder kranken Neugeborenen.
9.
Pflege von Patientinnen mit Erkrankungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe.
10.
Einführung in die Pflegemaßnahmen auf dem Gebiet der Medizin und Chirurgie. Die Einführung beinhaltet die theoretische Unterweisung und klinisch-praktische Einweisungen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.