ANHANG III RL 80/777/EWG
IN ARTIKEL 9 ABSATZ 2 VORGESEHENE ANGABEN UND KRITERIEN
| Angaben | Kriterien |
|---|---|
| Mit geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l |
| Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l |
| Mit hohem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1500 mg/l |
| Bicarbonathaltig | Der Bicarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l |
| Sulfathaltig | Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
| Chloridhaltig | Der Cloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
| Calciumhaltig | Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l |
| Magnesiumhaltig | Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l |
| Fluoridhaltig | Der Fluorgehalt beträgt mehr als 1 mg/l |
| Eisenhaltig | Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l |
| Säuerling; Sauerbrunnen | Der Gehalt an freiem Kohlendioxid beträgt mehr als 250 mg/l |
| Natriumhaltig | Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
| Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung | — |
| Geeignet für natriumarme Ernährung | Der Natriumgehalt beträgt weniger als 20 mg/l |
| Kann mild abführend wirken | — |
| Kann harntreibend wirken | — |
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