ANHANG III RL 80/777/EWG
IN ARTIKEL 9 ABSATZ 2 VORGESEHENE ANGABEN UND KRITERIEN
Angaben | Kriterien |
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Mit geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 500 mg/l |
Mit sehr geringem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt nicht mehr als 50 mg/l |
Mit hohem Gehalt an Mineralien | Der als fester Rückstand berechnete Mineralsalzgehalt beträgt mehr als 1500 mg/l |
Bicarbonathaltig | Der Bicarbonat-Gehalt beträgt mehr als 600 mg/l |
Sulfathaltig | Der Sulfatgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Chloridhaltig | Der Cloridgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Calciumhaltig | Der Calciumgehalt beträgt mehr als 150 mg/l |
Magnesiumhaltig | Der Magnesiumgehalt beträgt mehr als 50 mg/l |
Fluoridhaltig | Der Fluorgehalt beträgt mehr als 1 mg/l |
Eisenhaltig | Der Gehalt an zweiwertigem Eisen beträgt mehr als 1 mg/l |
Säuerling; Sauerbrunnen | Der Gehalt an freiem Kohlendioxid beträgt mehr als 250 mg/l |
Natriumhaltig | Der Natriumgehalt beträgt mehr als 200 mg/l |
Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung | — |
Geeignet für natriumarme Ernährung | Der Natriumgehalt beträgt weniger als 20 mg/l |
Kann mild abführend wirken | — |
Kann harntreibend wirken | — |
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