ANHANG I RL 80/876/EWG

MERKMALE UND GRENZWERTE FÜR AMMONIUMNITRAT-EINNÄHRSTOFFDÜNGEMITTEL MIT HOHEM STICKSTOFFGEHALT

1.
Porosität (Ölrückhaltevermögen)

Das Ölrückhaltevermögen des Düngemittels darf nach zweimaligem Wärmezyklus bei einer Temperatur von 25 bis 50 °C 4 Gewichtsprozent nicht übersteigen.

2.
Brennbare Stoffe

Der Gewichtsanteil brennbarer Stoffe darf, als C gemessen, bei Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von mindestens 31,5 Gewichtsprozent nicht mehr als 0,2 % und bei Düngemitteln mit einem Stickstoffgehalt von weniger als 31,5, aber mindestens 28 Gewichtsprozent, nicht mehr als 0,4 % betragen.

3.
pH

Eine Lösung mit dem löslichen Anteil von 10 g des Düngemittels in 100 ml Wasser muß einen pH-Wert von mindestens 4,5 aufweisen.

4.
Korngrößen

Höchstens 5 Gewichtsprozent des Düngemittels dürfen ein Sieb von 1 mm Maschenweite und höchstens 3 Gewichtsprozent ein Sieb von 0,5 mm Maschenweite passieren.

5.
Chlor

Der Chlorgehalt des Düngemittels darf höchstens 0,02 Gewichtsprozent betragen.

6.
Schwermetalle

Das Düngemittel darf keinerlei absichtlich beigefügte Schwermetalle enthalten; soweit sich darin als Folge des Herstellungsprozesses Spuren dieser Metalle befinden, dürfen diese den vom Ausschuß festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.

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