ANHANG II RL 80/876/EWG

BESCHREIBUNG DES DETONATIONSTESTS IM SINNE DES ARTIKELS 7

Der Test ist an einer repräsentativen Düngemittelprobe durchzuführen. Vor der Prüfung auf Explosivität ist die gesamte Probemenge einem nicht mehr als fünfmaligen Wärmezyklus zu unterziehen.

Zur Durchführung des Detonationstests wird die Düngemittelprobe in ein horizontal anzuordnendes Stahlrohr eingebracht; es gelten folgende Versuchsbedingungen:

Stahlrohr ohne Schweißstellen
Rohrlänge: mindestens 1000 mm
Nominalwert des Außendurchmessers: mindestens 114 mm
Nominalwert der Wanddicke: mindestens 5 mm
Verstärkungsladung: Art des Explosivstoffes und Abmessungen der Zündladung sollten so gewählt werden, daß die stärkste Zündung des Prüfmusters unter dem Blickwinkel der Explosionsweiterleitung gegeben ist.
Testtemperatur: 15 — 25 °C
Bleizylinder zum Messen der Explosionswirkung:

50 mm Durchmesser

100 mm Höhe

Die Bleizylinder werden zum Auflegen des Detonationsrohrs in waagerechter Lage in Abständen von 150 mm angeordnet. Der Test wird zweimal durchgeführt. Der Test gilt als bestanden, wenn ein oder mehrere der als Stützen dienenden Bleizylinder bei jedem Testdurchgang weniger als 5 % gestaucht werden.

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