Artikel 11 RL 82/714/EWG

Die Gültigkeitsdauer des Gemeinschaftszeugnisses für Binnenschiffe wird in jedem Einzelfall von der für die Erteilung dieses Zeugnisses zuständigen Behörde festgelegt. Sie darf jedoch nicht mehr als zehn Jahre betragen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.