Artikel 12 RL 82/883/EWG

Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 78/176/EWG erhält folgende Fassung:

c)
wenn die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Kontrolle der betroffenen Umwelt ergibt, daß in der in Frage stehenden Zone eine Schädigung eingetreten ist, oder

.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.