Artikel 12 RL 82/883/EWG
Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe c) der Richtlinie 78/176/EWG erhält folgende Fassung:
- c)
- wenn die von den Mitgliedstaaten durchzuführende Kontrolle der betroffenen Umwelt ergibt, daß in der in Frage stehenden Zone eine Schädigung eingetreten ist, oder
.
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