ANHANG II RL 84/539/EWG

VERZEICHNIS DER IN ARTIKEL 1 GENANNTEN GERÄTE

1.
DIAGNOSTIKGERÄTE

(ausgenommen Geräte mit Schutzvorrichtung gegen Entladung der Defibrillatoren)

1.1.
Von einer Fremdquelle unabhängige Geräte zur Vermittlung von Daten von Lebewesen

1.1.1.
Geräte zur Feststellung von Bio-Potentialwerten

1.
Geräte und Zubehör für Diagnose oder Überwachung zur Prüfung oder Überwachung elektrischer Vorgänge oder elektrischer Charakteristika bei Lebewesen:

Elektroenzephalographen und Elektrokortikographen,

Elektromyographen,

Elektroretinographen,

Elektronystagmographen;

2.
Geräte und Zubehör.

1.1.2.
Geräte zur Vermittlung anderer Parameter

1.
Geräte und Zubehör zur Untersuchung der Infrarotstrahlung lebender Organismen für diagnostische Zwecke:

Wärmeabtaster,

Thermographen,

Strahlungsthermometer;

2.
Geräte und Zubehör zur Untersuchung akustischer Vorgänge oder der Sensitivität von Lebewesen:

Elektronenstethoskope,

Phonokardioskope und Phonokardiographen nur dann, wenn sie nicht für Eingriffe am Herzen oder im Gefäßsystem vorgesehen sind,

Audiometer,

Audiophone;

3.
Geräte und Zubehör:

Ballistokardiographen,

Elektronenthermometer nur dann, wenn sie für Eingriffe am Herzen oder im Gefäßsystem vorgesehen sind.

1.2.
Von einer Fremdquelle abhängige Geräte zur Vermittlung von Daten von Lebewesen

1.2.1.
Geräte, bei denen elektrischer Strom benutzt wird

Geräte und Zubehör, bei denen elektrische Ströme unmittelbar auf dem lebenden Organismus zur Anwendung kommen:

Geräte zum Messen des Hautwiderstandes,

Geräte zur Lungen- oder Gefäß-Impedanzrheographie.

1.2.2.
Geräte, bei denen eine andere Energiequelle benutzt wird

1.
Geräte und Zubehör für die ophthalmologische Diagnose:

Geräte zur Ausleuchtung des Auges: Spaltlampen, Augenspiegel, Spektrallichtquellen, Ophthalmoskope;

Geräte zur Beobachtung, Darstellung und zum Messen des Auges: Ophthalmometer, Refraktometer, Tonometer, Photometer, Retinoskope, Cornea-Mikroskope;

ophthalmologische Diagnoseeinheiten bestehend aus den genannten ophthalmologischen Geräten, kombiniert mit den notwendigen Hilfsgeräten: Ständer, Säulen, Stühle;

2.
Geräte und Zubehör, die dazu bestimmt sind, die Sichtbarkeit durch monokulare oder binokulare Vergrößerung für diagnostische Zwecke zu verbessern, und die zur Beobachtung chirurgischer Eingriffe verwendet werden (ausgenommen Hochfrequenzgeräte für chirurgische Zwecke):

Chirurgie-Mikroskope,

Kolposkope,

Otoskope,

Dermatoskope;

3.
Geräte und Zubehör für die lokale Ausleuchtung zu untersuchender oder zu behandelnder Flächen:

Kopflampen,

beleuchtete Kopfspiegel,

Leuchtstoff-Handlampen,

Mundlampen.

2.
THERAPEUTISCHE GERÄTE

2.1.
Spezifische therapeutische Geräte

2.1.1.
Geräte, bei denen elektrische Energie angewendet wird

1.
Geräte und Zubehör, die elektrisch geladene oder ionisierte Luft, Dämpfe oder Nebel erzeugen, wobei die Ladung oder Ionisation erzielt wird:

durch Hochspannung,

durch Elektronenemission aus erhitztem Metall.

2.1.2.
Geräte, bei denen andere Energien angewendet werden

1.
Geräte und Zubehör, die bestimmte mechanische Effekte in der Medizin erzeugen:

Vibratoren,

Geräte für Wasserstrahlmassage,

Geräte für externe Herzmassage;

2.
Geräte und Zubehör, die Heißluft, Dampf oder Dunst für therapeutische Zwecke erzeugen:

Geräte, in denen feste oder flüssige Stoffe durch Erhitzen oder mechanisch zum Zwecke der Inhalation verdampft werden,

Heißluftbäder.

Unter diese Nummer fallen nicht die Ultraschallgeräte.

2.2.
Elektrochirurgische Geräte

2.2.1.
Geräte, bei denen elektrische Energie angewendet wird

1.
Geräte und Zubehör, die elektrische Niederfrequenzenergie zur Erzeugung von Wärme für die Elektrokauterisation verwenden:

Geräte zur Elektrokauterisation,

Teile von kombinierten elektromedizinischen Geräten zur Elektrokauterisation.

2.2.2.
Geräte, bei denen andere Energien verwendet werden

1.
Geräte und Zubehör, die für therapeutische Zwecke in der Ophthalmologie benutzt werden:

Geräte zur Augenbehandlung,

Augenmagnete;

2.
Geräte und Zubehör;
3.
Geräte und Zubehör, die bestimmte mechanische Effekte in der Medizin erzeugen:

Bohrer, Sägen, Schleifgeräte für Zahnbehandlung oder für die Chirurgie,

Geräte mit Wasserantrieb.

2.3.
Geräte zur Unterstützung oder Ersetzung von Körperfunktionen

(ausgenommen implantierte Herzschrittmacher und andere implantierte Vorrichtungen)

2.3.1.
Geräte zur Unterstützung oder Ersetzung durch andere Mittel

1.
Geräte und Zubehör zur Unterstützung oder Ersetzung bestimmter Körperfunktionen:

künstliche Gliedmaßen,

Hilfen für Gelähmte,

künstliche Sprechgeräte;

2.
Geräte und Zubehör zur Unterstützung der menschlichen Sinnesorgane;

Hilfsgeräte für Blinde.

3.
ANDERE GERÄTE

Geräte und Zubehör zur Patientenlagerung und -bewegung für chirurgische oder zahnmedizinische Zwecke:

Operationstische,

Operationsstühle,

Operationseinheiten,

Stühle für Zahnbehandlungen,

Zahnbehandlungseinheiten.

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