ANHANG II OWAG (RL 85/611/EWG)

Aufgaben, die in die gemeinsame Portfolioverwaltung einbezogen sind

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Anlageverwaltung

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Administrative Tätigkeiten:

a)
gesetzlich vorgeschriebene und im Rahmen der Fondsverwaltung vorgeschriebene Rechnungslegungsdienstleistungen
b)
Kundenanfragen
c)
Bewertung und Preisfestsetzung (einschließlich Steuererklärungen)
d)
Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften
e)
Führung des Anteilinhaberregisters
f)
Gewinnausschüttung
g)
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen;
h)
Kontraktabrechnungen (einschließlich Versand der Zertifikate)
i)
Führung von Aufzeichnungen

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Vertrieb.

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