ANHANGI OWAG (RL 85/611/EWG)

SCHEMA A

1.
Informationen über den Investmentfonds
1.
Informationen über die Verwaltungsgesellschaft
1.
Informationen über die Investmentgesellschaft
1.1.
Bezeichnung
1.1.
Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
1.1
Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
1.2.
Zeitpunkt der Gründung des Investmentfonds. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.2.
Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.2.
Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
1.3.
Falls die Gesellschaft weitere Investmentfonds verwaltet, Angabe dieser weiteren Investmentfonds
1.3.
Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Anlagezweigen, Angabe dieser Anlagezweige
1.4.
Angabe der Stelle, bei der die Vertragsbedingungen, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die-periodischen Berichte erhältlich sind
1.4.
Angabe der Stelle, bei der die Satzung, wenn auf deren Beifügung verzichtet wird, sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
1.5.
Kurzangaben über die auf den Investmentfonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
1.5.
Kurzangaben über die auf die Gesellschaft anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte und Kapitalertäge Quellenabzüge erhoben werden
1.6.
Stichtag für den Jahresabschluß und Häufigkeit der Ausschüttung
1.6.
Stichtag für den Jahresabschluß und Häufigkeit der Dividendenausschüttung
1.7.
Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 31 vorgesehenen-Zahlenangaben beauftragt sind
1.7.
Name der Personen, die mit der Prüfung der in Artikel 31 vorgesehenen Zahlenangaben beauftragt sind
1.8.
Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
1.8.
Name und Funktion der Mitgliederder Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
1.9.
Kapital:Höhe des gezeichneten Kapitals mit Angabe des eingezahlten Kapitals
1.9.
Kapital
1.10.
Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

Art des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert

Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht

Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Investmentfonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in bezug auf die Rechte der Anteilinhaber

1.10.
Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber

Voraussetzungen, unter denen die Auflösung der Investmentgesellschaft beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in bezug auf die Rechte der Anteilinhaber

1.11.
Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
1.11.
Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
1.12.
Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
1.12.
Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
1.13.
Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann
1.13.
Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann.Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Anlagezweigen, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Anlagezweig in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind
1.14.
Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
1.14
Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
1.15.
Beschreibung der Anlageziele des Investmentfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Investmentfonds Gebrauch gemacht werden kann
1.15.
Beschreibung der Anlageziele der Ge-sellschaft, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B.Spezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann
1.16.
Regeln für die Vermögensbewertung
1.16.
Regeln für die Vermögensbewertung
1.17.
Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise

1.17.
Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

Angabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise(1)

1.18.
Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Investmentfonds gehenden Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte durch den Investmentfonds
1.18.
Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der Vergütungen, die von der Gesellschaft zu zahlen sind an ihre Geschäftsleiter und Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, an die Verwahrstelle oder an Dritte, und der Unkostenerstattungen an die Geschäftsleiter der Gesellschaft, an die Verwahrstelle oder an Dritte durch die Gesellschaft
2.
Informationen über die Verwahrstelle:

2.1.
Bezeichnung oder Firma, Rechtsform. Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
2.2.
Haupttätigkeit

3.
Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:

3.1.
Name der Firma oder des Beraters
3.2.
Einzelheiten des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen
3.3.
Andere Tätigkeiten von Bedeutung

4.
Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rücklauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW ansässig ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
5.
Weitere Anlageinformationen:

5.1.
Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds bzw. der Investmentgesellschaft — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
5.2.
Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds bzw. die Investmentgesellschaft konzipiert ist

6.
Wirtschaftliche Informationen:

6.1.
Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des Investmentfonds bzw. der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.

SCHEMA B

I.
Vermögensstand

Wertpapiere

verbriefte Rechte im Sinne des Artikels 19 Absatz 2 Buchstabe b)

Bankguthaben

sonstige Vermögen

Vermögen insgesamt

Verbindlichkeiten

Nettobestandswert

II
Anzahl der umlaufenden Anteile

III.
Nettobestandswert je Anteil

IV.
Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen

a)
Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind;
b)
Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden;
c)
in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d) bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;
d)
den sonstigen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a) bezeichneten Wertpapieren;
e)
sonstigen verbrieften Rechten, die gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b) Wertpapieren gleichgestellt sind,
wobei eine Gliederung nach den geeignetsten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik des OGAW (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentualen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen ist; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier ist sein Anteil am Gesamtvermögen des OGAW anzugeben. Angabe der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraums.

V.
Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums, die folgendes umfassen:

Erträge aus Anlagen

sonstige Erträge

Aufwendungen für die Verwaltung

Aufwendungen für die Verwahrstelle

sonstige Aufwendungen und Gebühren

Nettoertrag

Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge

Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung.

Mehr- oder Minderwert der Anlagen

etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des OGAW berühren.

VI.
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, wobei zum Ende jeden Geschäftsjahres folgendes anzugeben ist:

gesamter Nettobestandswert

Nettobestandswert je Anteil

VII.
Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Artikel 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.

SCHEMA C

Kurzdarstellung des OGAW

Datum der Gründung und Angabe des Mitgliedstaats, in dem der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft eingetragen/gegründet wurde

gegebenenfalls Hinweis darauf, dass der OGAW unterschiedliche Anlagezweige anbietet

gegebenenfalls Verwaltungsgesellschaft

gegebenenfalls erwartete Existenzdauer

Verwahrstelle

Abschlussprüfer

Finanzgruppe (z. B. Bank), die für den OGAW wirbt.

Anlageinformationen

kurze Definition des Anlageziels/der Anlageziele des OGAW

Anlagestrategie des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft und kurze Bewertung des Risikoprofils des Fonds (gegebenenfalls einschließlich der Angaben gemäß Artikel 24a und mit Untergliederung nach Anlagezweigen)

gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zusammen mit einem Warnhinweis, dass dies keine Aussage über die künftigen Ergebnisse erlaubt — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein

Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft konzipiert ist.

Wirtschaftliche Informationen

geltende Steuervorschriften

Ein- und Ausstiegsprovisionen

etwaige sonstige Kosten und Gebühren, aufgeschlüsselt danach, ob sie vom Anteilinhaber zu entrichten sind, oder aus dem Vermögen des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.

Den Handel betreffende Informationen

Art und Weise des Erwerbs der Anteile

Art und Weise der Veräußerung der Anteile

im Falle von OGAW mit unterschiedlichen Anlagezweigen, gegebenenfalls Angabe der Art und Weise, wie von einem Anlagezweig in den anderen gewechselt werden kann, und Angabe der damit verbundenen Kosten

gegebenenfalls Termin und Art und Weise der Ausschüttung der Dividenden auf Anteile oder Aktien der OGAW

Häufigkeit und Ort bzw. Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Preise.

Zusätzliche Informationen

Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsabschluss angefordert werden können

zuständige Behörden

Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können

Erscheinungsdatum des Prospekts.

Fußnote(n):

(1)

Die in Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie bezeichneten Investmentgesellschaften geben außerdem an:

Methode und Häufigkeit der Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile;

Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieses Wertes;

Börse im Vertriebsland, deren Notierung den Preis der in diesem Lande außerbörslich getätigten Geschäfte bestimmt.

© Europäische Union 1998-2021

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