ANHANGI OWAG (RL 85/611/EWG)
SCHEMA A
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- 2.
- Informationen über die Verwahrstelle:
- 2.1.
- Bezeichnung oder Firma, Rechtsform. Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
- 2.2.
- Haupttätigkeit
- 3.
- Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
- 3.1.
- Name der Firma oder des Beraters
- 3.2.
- Einzelheiten des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen
- 3.3.
- Andere Tätigkeiten von Bedeutung
- 4.
- Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rücklauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW ansässig ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
- 5.
- Weitere Anlageinformationen:
- 5.1.
- Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds bzw. der Investmentgesellschaft — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
- 5.2.
- Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds bzw. die Investmentgesellschaft konzipiert ist
- 6.
- Wirtschaftliche Informationen:
- 6.1.
- Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des Investmentfonds bzw. der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.
SCHEMA B
- I.
- Vermögensstand
- —
Wertpapiere
- —
verbriefte Rechte im Sinne des Artikels 19 Absatz 2 Buchstabe b)
- —
Bankguthaben
- —
sonstige Vermögen
- —
Vermögen insgesamt
- —
Verbindlichkeiten
- —
Nettobestandswert
- II
- Anzahl der umlaufenden Anteile
- III.
- Nettobestandswert je Anteil
- IV.
- Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
- a)
- Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind;
- b)
- Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden;
- c)
- in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d) bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;
- d)
- den sonstigen in Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe a) bezeichneten Wertpapieren;
- e)
- sonstigen verbrieften Rechten, die gemäß Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b) Wertpapieren gleichgestellt sind,
- V.
- Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums, die folgendes umfassen:
- —
Erträge aus Anlagen
- —
sonstige Erträge
- —
Aufwendungen für die Verwaltung
- —
Aufwendungen für die Verwahrstelle
- —
sonstige Aufwendungen und Gebühren
- —
Nettoertrag
- —
Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge
- —
Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung.
- —
Mehr- oder Minderwert der Anlagen
- —
etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des OGAW berühren.
- VI.
- Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, wobei zum Ende jeden Geschäftsjahres folgendes anzugeben ist:
- —
gesamter Nettobestandswert
- —
Nettobestandswert je Anteil
- VII.
- Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Artikel 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
SCHEMA C
Kurzdarstellung des OGAW
- —
Datum der Gründung und Angabe des Mitgliedstaats, in dem der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft eingetragen/gegründet wurde
- —
gegebenenfalls Hinweis darauf, dass der OGAW unterschiedliche Anlagezweige anbietet
- —
gegebenenfalls Verwaltungsgesellschaft
- —
gegebenenfalls erwartete Existenzdauer
- —
Verwahrstelle
- —
Abschlussprüfer
- —
Finanzgruppe (z. B. Bank), die für den OGAW wirbt.
Anlageinformationen
- —
kurze Definition des Anlageziels/der Anlageziele des OGAW
- —
Anlagestrategie des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft und kurze Bewertung des Risikoprofils des Fonds (gegebenenfalls einschließlich der Angaben gemäß Artikel 24a und mit Untergliederung nach Anlagezweigen)
- —
gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zusammen mit einem Warnhinweis, dass dies keine Aussage über die künftigen Ergebnisse erlaubt — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein
- —
Profil des typischen Anlegers, für den der Investmentfonds oder die Investmentgesellschaft konzipiert ist.
Wirtschaftliche Informationen
- —
geltende Steuervorschriften
- —
Ein- und Ausstiegsprovisionen
- —
etwaige sonstige Kosten und Gebühren, aufgeschlüsselt danach, ob sie vom Anteilinhaber zu entrichten sind, oder aus dem Vermögen des Investmentfonds oder der Investmentgesellschaft zu zahlen sind.
Den Handel betreffende Informationen
- —
Art und Weise des Erwerbs der Anteile
- —
Art und Weise der Veräußerung der Anteile
- —
im Falle von OGAW mit unterschiedlichen Anlagezweigen, gegebenenfalls Angabe der Art und Weise, wie von einem Anlagezweig in den anderen gewechselt werden kann, und Angabe der damit verbundenen Kosten
- —
gegebenenfalls Termin und Art und Weise der Ausschüttung der Dividenden auf Anteile oder Aktien der OGAW
- —
Häufigkeit und Ort bzw. Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Preise.
Zusätzliche Informationen
- —
Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsabschluss angefordert werden können
- —
zuständige Behörden
- —
Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können
- —
Erscheinungsdatum des Prospekts.
Fußnote(n):
- (1)
Die in Artikel 14 Absatz 5 der Richtlinie bezeichneten Investmentgesellschaften geben außerdem an:
- —
Methode und Häufigkeit der Ermittlung des Nettoinventarwerts der Anteile;
- —
Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieses Wertes;
- —
Börse im Vertriebsland, deren Notierung den Preis der in diesem Lande außerbörslich getätigten Geschäfte bestimmt.
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