Artikel 11 RL 86/378/EWG
Die Mitgliedstaaten treffen die notwenigen (SIC! notwendigen) Maßnahmen, um Arbeitnehmer gegen Entlassungen zu schützen, die der Arbeitgeber wegen einer innerbetrieblichen Beschwerde oder einer gerichtlichen Klage auf Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausspricht.
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