ANHANG I RL 86/415/EWG

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS, EWG-BETRIEBSERLAUBNIS

1.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1.
Zugmaschinentyp

„Zugmaschinentyp in bezug auf Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen” bezeichnet Zugmaschinen, deren Innenausstattungen in bezug auf Position und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

1.2.
Betätigungseinrichtung

„Betätigungseinrichtung” ist jeder Teil, dessen unmittelbare Betätigung es ermöglicht, den Zustand oder die Funktionsweise der Zugmaschine oder eines an die Zugmaschine angehängten Geräts zu ändern.

2.
ANTRAG AUF ERTEILUNG DER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS

2.1.
Der Antrag auf Erteilung der EWG-Betriebserlaubnis für einen Zugmaschinentyp in bezug auf Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen ist vom Hersteller der Zugmaschine oder seinem Beauftragten zu stellen.
2.2.
Dem Antrag ist eine Beschreibung (Fotos oder schematische Darstellung) der Zugmaschinenteile, die den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechen müssen, in dreifacher Ausfertigung beizufügen.
2.3.
Eine für den zuzulassenden Zugmaschinentyp repräsentative Zugmaschine oder das (die) Zugmaschinenteil(e), das (die) für die nach dieser Richtlinie vorgeschriebenen Kontrollen für wesentlich erachtet wird (werden), sind dem technischen Dienst, der die Prüfungen für die Betriebserlaubnis durchführt, zur Verfügung zu stellen.

3.
EWG-BETRIEBSERLAUBNIS

Eine dem Muster nach Anhang V entsprechende Bescheinigung ist dem EWG-Betriebserlaubnisbogen beizufügen.

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