Artikel 29 RL 86/635/EWG

Artikel 27 Posten 1 und 2 (vertikale Gliederung)

und

Artikel 28 Posten A 1 und B 1 (horizontale Gliederung)

Diese Posten enthalten die Ergebnisse aus dem Bankgeschäft, insbesondere:

1.
alle Erträge aus den in den Aktivposten 1 bis 5 bilanzierten Vermögenswerten, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden. Sie enthalten ferner die Erträge, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages bei unter dem Rückzahlungsbetragerworbenen Vermögensgegenständen und bei über dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen;
2.
alle Aufwendungen für die in den Passivposten 1, 2, 3 und 8 bilanzierten Verbindlichkeiten, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie berechnet werden. Sie enthalten ferner die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der zeitlichen Verteilung des Unterschiedsbetrages bei über dem Rückzahlungsbetrag erworbenen Vermögensgegenständen und bei unter dem Rückzahlungsbetrag eingegangenen Verbindlichkeiten entstehen;
3.
die sich aus gedeckten Termingeschäften ergebenden auf die tatsächliche Laufzeit des jeweiligen Geschäfts verteilten Erträge und Aufwendungen mit Zinscharakter;
4.
Gebühren und Provisionen mit Zinscharakter, die nach dem Zeitablauf oder nach der Höhe der Forderung bzw. der Verbindlichkeit berechnet werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.