Artikel 30 RL 86/635/EWG
Artikel 27 Posten 3 (vertikale Gliederung)
und
Artikel 28 Posten B 2 (horizontale Gliederung)
Hier sind alle Dividenden und Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, aus Beteiligungen sowie aus Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen. Erträge aus Investmentfonds-Anteilen sind ebenfalls hier auszuweisen.
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