Artikel 30 RL 86/635/EWG

Artikel 27 Posten 3 (vertikale Gliederung)

und

Artikel 28 Posten B 2 (horizontale Gliederung)

Hier sind alle Dividenden und Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, aus Beteiligungen sowie aus Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen. Erträge aus Investmentfonds-Anteilen sind ebenfalls hier auszuweisen.

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