Artikel 31 RL 86/635/EWG

Artikel 27 Posten 4 und 5 (vertikale Gliederung)

und

Artikel 28 Posten A 2 und B 3 (horizontale Gliederung)

Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten — unbeschadet des Artikels 29 — die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer. Dazu gehören vor allem:

Bürgschaftsprovisionen, Provisionen für die Verwaltung von Krediten für Rechnung anderer Kreditgeber sowie für den Handel mit Wertpapieren für andere;

Provisionen und andere Aufwendungen und Erträge im Zahlungsverkehr, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren;

Provisionen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel für andere;

Provisionen für die Vermittlertätigkeit bei Kreditgeschäften, Sparverträgen und Versicherungsverträgen.

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