Artikel 31 RL 86/635/EWG
Artikel 27 Posten 4 und 5 (vertikale Gliederung)
und
Artikel 28 Posten A 2 und B 3 (horizontale Gliederung)
Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten — unbeschadet des Artikels 29 — die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer. Dazu gehören vor allem:
- —
-
Bürgschaftsprovisionen, Provisionen für die Verwaltung von Krediten für Rechnung anderer Kreditgeber sowie für den Handel mit Wertpapieren für andere;
- —
Provisionen und andere Aufwendungen und Erträge im Zahlungsverkehr, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren;
- —
Provisionen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel für andere;
- —
Provisionen für die Vermittlertätigkeit bei Kreditgeschäften, Sparverträgen und Versicherungsverträgen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.