ANHANG I RL 87/102/EWG

LISTE DER ANGABEN NACH ARTIKEL 4 ABSATZ 3

1.
Kreditverträge, die die Finanzierung des Erwerbs von bestimmten Waren oder Dienstleistungen betreffen:

i)
Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Vertrags sind;
ii)
Barzahlungspreis und Preis, der im Rahmen des Kreditvertrags zu zahlen ist;
iii)
Betrag einer etwaigen Anzahlung, Anzahl und Betrag der Teilzahlungen und Termine, zu denen sie fällig werden, oder Verfahren, nach dem sie jeweils festgestellt werden können, falls sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt sind;
iv)
Hinweis daruauf, daß der Verbraucher gemäß Artikel 8 bei vorzeitiger Rückzahlung Anspruch auf eine Ermäßigung hat;
v)
Hinweis darauf, wer der Eigentümer der Waren ist (sofern das Eigentumsrecht nicht unmittelbar auf den Verbraucher übertragen wird) und unter welchen Voraussetzungen der Verbraucher Eigentümer der Waren wird;
vi)
Einzelheiten über etwaige Sicherheiten;
vii)
etwaige Bedenkzeit;
viii)
Hinweis auf etwaige erforderliche Versicherung(en) und, wenn die Wahl des Versicherers nicht dem Verbraucher überlassen bleibt, Hinweis auf die Versicherungskosten;
ix)
etwaige Verpflichtung, daß der Verbraucher bestimmte Ersparnisse bilden muß, die auf ein Sonderkonto einzuzahlen sind.

2.
Kreditverträge, die mittels Kreditkarten abgewickelt werden:

i)
etwaige Höchstgrenze des Kredits;
ii)
Rückzahlungsbedingungen oder Möglichkeit zur Feststellung dieser Bedingungen;
iii)
etwaige Bedenkzeit.

3.
Kontokorrent-Kreditverträge, die nicht von anderen Bestimmungen der Richtlinie erfaßt werden:

i)
etwaige Höchstgrenze des Kredits oder Verfahren zu ihrer Festlegung;
ii)
Benutzungs- und Rückzahlungsbedingungen;
iii)
etwaige Bedenkzeit.

4.
Andere unter die Richtlinie fallende Kreditverträge:

i)
etwaige Höchstgrenze des Kredits;
ii)
Hinweis auf etwaige Sicherheiten;
iii)
Rückzahlungsbedingungen;
iv)
etwaige Bedenkzeit;
v)
Hinweis darauf, daß der Verbraucher gemäß Artikel 8 bei vorzeitiger Rückzahlung Anspruch auf eine Ermäßigung hat.

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