ANHANG I RL 88/388/EWG

Höchstrückstandsmengen bestimmter unerwünschter Stoffe, die aufgrund der Verwendung von Aromen in zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln vorhanden sein dürfen

Stoff Lebensmittel Getränke
3,4 Benzpyren 0,03 μg/kg 0,03 μg/kg

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