ANHANG I RL 88/388/EWG
Höchstrückstandsmengen bestimmter unerwünschter Stoffe, die aufgrund der Verwendung von Aromen in zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln vorhanden sein dürfen
Stoff | Lebensmittel | Getränke |
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3,4 Benzpyren | 0,03 μg/kg | 0,03 μg/kg |
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