ANHANG II RL 88/388/EWG

Aus der Verwendung von Aromen und sonstigen Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften resultierende Höchstrückstandsmengen bestimmter Stoffe in zum Verzehr bestimmten Lebensmitteln

Stoffe Lebensmittel mg/kg Getränke mg/kg Ausnahmen und/oder besondere Einschränkungen
Agarizinsäure(1) 20 20 100 mg/kg in alkoholischen Getränken und in Lebensmitteln, die Pilze enthalten
Aloin(1) 0,1 0,1 50 mg/kg in alkoholischen Getränken
Beta-Asaron(1) 0,1 0,1 1 mg/kg in alkoholischen Getränken und Würzen für „Snacks”
Berberin(1) 0,1 0,1 10 mg/kg in alkoholischen Getränken
Cumarin(1) 2 2

10 mg/kg in bestimmten Arten von Karamel-Süßwaren

50 mg/kg in Kaugummi

10 mg/kg in alkoholischen Getränken

Blausäure(1) 1 1

50 mg/kg in Nougat, Marzipan und Marzipanersatz oder ähnlichen Erzeugnissen

1 mg/% je Volumenprozent an Alkohol in alkoholischen Getränken

5 mg/kg in Steinfruchtobstkonserven

Hyperizin(1) 0,1 0,1

10 mg/kg in alkoholischen Getränken

1 mg/kg in Süßwaren

Pulegon(1) 25 100

250 mg/kg in mit Pfefferminze oder Minze aromatisierten Getränken

350 mg/kg in mit Minze aromatisierten Süßwaren

Quassin(1) 5 5

10 mg/kg bei Süßwaren in Pastillenform

50 mg/kg in alkoholischen Getränken

Safrol und Isosafrol(1) 1 1

2 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 25 Vol %

5 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 25 Vol %

15 mg/kg in Lebensmitteln, die Muskatblüte oder Muskatnuß enthalten

Santonin(1) 0,1 0,1 1 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 25 Vol %
Thujon (Alpha und Beta)(1) 0,5 0,5

5 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 25 Vol %

10 mg/kg in alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 25 Vol %

25 mg/kg in Lebensmitteln, die Salbeizubereitungen enthalten

35 mg/kg in Bitter-Spirituosen

Fußnote(n):

(1)

Darf Lebensmitteln und Aromen nicht als solches zugesetzt werden. Darf in Lebensmitteln entweder natürlich oder infolge des Zusatzes von Aromen vorkommen, die aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen wurden.

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