ANHANG C RL 88/407/EWG

ANFORDERUNGEN AN SAMEN FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELSVERKEHR ODER SEINE EINFUHR IN DIE GEMEINSCHAFT

1.
Der Samen muss Tieren entnommen werden, die folgende Anforderungen erfüllen:

a)
Sie sind am Tag der Samenentnahme frei von klinischen Krankheitsanzeichen;
b)
i)
sie wurden in den zwölf Monaten vor der Samenentnahme nicht gegen Maul- und Klauenseuche geimpft;
ii)
sie wurden in den zwölf Monaten vor der Samenentnahme gegen Maul- und Klauenseuche geimpft. In diesem Fall sind 5 % (mindestens fünf Portionen) des jeweils entnommenen Samens durch Virusisolationstest mit Negativbefund auf Maul- und Klauenseuche zu untersuchen;
c)
sie wurden in den 30 Tagen unmittelbar vor der Samenentnahme nicht gegen Maul- und Klauenseuche geimpft;
d)
sie wurden im Fall von Frischsamen zumindest in den 30 Tagen unmittelbar vor der Entnahme des Samens ununterbrochen in einer zugelassenen Besamungsstation gehalten;
e)
sie werden nicht zum Natursprung eingesetzt;
f)
sie werden in Besamungsstationen gehalten, in denen zumindest in den drei Monaten vor und in den 30 Tagen nach der Samenentnahme oder — im Fall von Frischsamen — bis zum Versandtag kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist und die inmitten eines Gebiets liegen, in dem im Umkreis von 10 km seit mindestens 30 Tagen kein Fall von Maul- und Klauenseuche aufgetreten ist;
g)
sie wurden in Besamungsstationen gehalten, die in dem Zeitraum, der 30 Tagen vor der Samenentnahme beginnt und 30 Tage nach der Samenentnahme endet, oder — im Fall von Frischsamen — bis zum Tag des Versands frei von Rinderkrankheiten waren, die gemäß Anlage E Abschnitt I der Richtlinie 64/432/EWG anzeigepflichtig sind.

2.
Dem Samen sind die nachstehend genannten Antibiotika hinzuzufügen, um folgende Konzentrationen in der endgültigen Samenlösung herzustellen:

mindestens

500 μg Streptomycin je ml/Endverdünnung,

500 IU Penizillin je ml/Endverdünnung,

150 μg Lincomycin je ml/Endverdünnung,

300 μg Spectinomycin je ml/Endverdünnung.

Es kann eine alternative Antibiotikakombination mit gleichwertiger Wirkung gegen Campylobacter, Leptospiren und Mykoplasmen verwendet werden.

Unmittelbar nach Zugabe der Antibiotika ist der verdünnte Samen für mindestens 45 Minuten auf einer Temperatur von mindestens 5 oC zu halten.

3.
Samen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr muss folgende Anforderungen erfüllen:

a)
Er ist vor dem Versand für mindestens 30 Tage unter zugelassenen Bedingungen zu lagern. Diese Anforderung gilt nicht für Frischsamen.
b)
Er ist in Transportbehältnissen in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern, die vor ihrer Verwendung gereinigt, desinfiziert oder sterilisiert und vor dem Versand aus den zugelassenen Anlagen zur Lagerung verplombt wurden.

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