ANHANG I RL 89/491/EWG

ÄNDERUNGEN DES ANHANGS I DER RICHTLINIE 70/157/EWG

Es wird folgende Nummer 6 angefügt:

6.
ERWEITERUNG DER EWG-BETRIEBSERLAUBNIS

6.1.
Auf Betrieb mit unverbleitem Benzin umgerüstete Fahrzeugtypen

6.1.1. Die Betriebserlaubnis für einen ausschließlich zum Betrieb mit unverbleitem Benzin gemäß Richtlinie 85/210/EWG umgerüsteten oder ausgelegten Fahrzeugtyp wird ausgedehnt, wenn der Hersteller vorbehaltlich der Zustimmung der Genehmigungsbehörde bestätigt, daß der zulässige Geräuschpegel des umgerüsteten Fahrzeugs die Grenzwerte nach 5.2.2.1. nicht übersteigt.

6.2.
Zu anderen Zwecken geänderte Fahrzeugtypen

6.2.1. Die Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp darf auf hinsichtlich der technischen Merkmale gemäß Anhang III anders ausgerüstete Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, wenn die Genehmigungsbehörde der Auffassung ist, daß die vorgenommenen Änderungen der Wahrscheinlichkeit nach keine wesentliche Beeinträchtigung des Geräuschpegels des Fahrzeugs bewirken.

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