Artikel 1 RL 89/608/EWG
Diese Richtlinie legt die Voraussetzungen fest, unter denen die in den Mitgliedstaaten für die Kontrolle der tierärztlichen Vorschriften zuständigen Behörden mit den Behörden der anderen Mitgliedstaaten sowie mit den zuständigen Dienststellen der Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten.
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