Präambel RL 89/682/EWG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 100a,

auf Vorschlag der Kommission(1),

in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament(2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es müssen Maßnahmen zur schrittweisen Verwirklichung des Binnenmarkts bis zum 31. Dezember 1992 getroffen werden. Der Binnenmarkt umfaßt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.

In Artikel 13 der Richtlinie 86/298/EWG(4) ist vorgesehen, diese durch Bestimmungen zu ergänzen, mit denen zusätzliche Schlagprüfungen in das dynamische Prüfverfahren aufgenommen werden.

Da für das statische Prüfverfahren bereits eine zusätzliche Prüfung vorgesehen ist, muß auch ein zusätzlicher Prüfversuch für das Verfahren der dynamischen Prüfungen festgelegt werden — dabei muß es sich um einen Versuch handeln, der die Umstände bei einem Umsturz einer Zugmaschine so praxisgetreu wie möglich wiedergibt —, so daß die Verfahren für die statischen Prüfungen und die dynamischen Prüfungen den gleichen Wert erhalten und das derzeitige Ungleichgewicht zwischen den beiden Prüfungsarten beseitigt wird.

Zu den rein theoretischen Parametern und Berechnungen, auf denen die zusätzliche dynamische Schlagprüfung ursprünglich beruhte, sind praktische Versuche durchgeführt worden, durch die deren Zuverlässigkeit vollauf bestätigt werden konnte.

Außerdem ist eine Änderung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 86/298/EWG erforderlich, um den zweiten Gedankenstrich des Artikels 1 über die Reifen an den Vorderund Hinterachsen zu präzisieren und damit die Möglichkeit unterschiedlicher Auslegungen zu beseitigen —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. C 311 vom 6. 12. 1988, S. 9.

(2)

ABl. Nr. C 120 vom 16. 5. 1989, S. 70, und

ABl. Nr. C 256 vom 9. 10. 1989, S. 77.

(3)

ABl. Nr. C 102 vom 24. 4. 1989, S. 5.

(4)

ABl. Nr. L 186 vom 8. 7. 1986, S. 26.

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