ANHANG I RL 89/686/EWG
ERSCHÖPFENDE LISTE DER PSA-ARTEN, DIE NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN
- 1.
- Speziell für Streit- oder Ordnungskräfte entwickelte und hergestellte PSA (Helme, Schilde usw.).
- 2.
- PSA für die Selbstverteidigung gegen Angreifer (Aerosolgeräte, Abschreckungshandwaffen usw.).
- 3.
-
Für private Verwendung entwickelte und hergestellte PSA gegen:
- —
-
Witterungseinflüsse (Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel, Regenschirme usw.),
- —
-
Feuchtigkeit, Wasser (Spülhandschuhe usw.),
- —
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Hitze (Handschuhe usw.).
- 4.
- Zum Schutz oder zur Rettung von Schiffs- oder Flugzeugpassagieren bestimmte PSA, die nicht ständig getragen werden.
- 5.
- Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger Kraftfahrzeuge.
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