ANHANG I RL 89/686/EWG

ERSCHÖPFENDE LISTE DER PSA-ARTEN, DIE NICHT UNTER DIESE RICHTLINIE FALLEN

1.
Speziell für Streit- oder Ordnungskräfte entwickelte und hergestellte PSA (Helme, Schilde usw.).
2.
PSA für die Selbstverteidigung gegen Angreifer (Aerosolgeräte, Abschreckungshandwaffen usw.).
3.
Für private Verwendung entwickelte und hergestellte PSA gegen:

Witterungseinflüsse (Kopfbedeckungen, witterungsgerechte Kleidung, Schuhe und Stiefel, Regenschirme usw.),

Feuchtigkeit, Wasser (Spülhandschuhe usw.),

Hitze (Handschuhe usw.).

4.
Zum Schutz oder zur Rettung von Schiffs- oder Flugzeugpassagieren bestimmte PSA, die nicht ständig getragen werden.
5.
Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger Kraftfahrzeuge.

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