ANHANG V RL 90/219/EWG
TEIL A
Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 7:- —
Name des (der) Anwender(s) einschließlich der Personen, die für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlich sind;
- —
Informationen über die Ausbildung und Qualifikation der Personen, die für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlich sind;
- —
nähere Informationen über Ausschüsse und Unterausschüsse im Bereich der Biologie;
- —
Anschrift und allgemeine Beschreibung der Anlage;
- —
Beschreibung der Art der durchzuführenden Arbeiten;
- —
Klasse der Anwendungen in geschlossenen Systemen;
- —
nur für Anwendungen der Klasse 1: Zusammenfassung der Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 und der Informationen über die Abfallentsorgung.
TEIL B
Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 9:- —
Datum der Vorlage der in Artikel 7 genannten Anmeldung;
- —
Name der für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlichen Personen und Informationen über die Ausbildung und Qualifikation;
- —
verwendete(r) Empfänger-/Spender- und/oder Ausgangsmikroorganismus(en) oder gegebenenfalls verwendete(s) Wirts-Vektor-System(e);
- —
Herkunft und beabsichtigte Funktion(en) des genetischen Materials, das für die Veränderung(en) in Frage kommt; — Identität und Merkmale des (der) GVM;
- —
Zweck der Anwendung in geschlossenen Systemen, einschließlich der erwarteten Ergebnisse;
- —
zu verwendende Kulturvolumina (ungefährer Wert);
- —
Beschreibung der anzuwendenden Einschließungs- und anderen Schutzmaßnahmen, sowie Informationen über die Abfallentsorgung einschließlich der anfallenden Abfälle, deren Behandlung, endgültige Form und Bestimmung;
- —
Zusammenfassung der Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2;
- —
Informationen, die die zuständige Behörde für die Bewertung der Notfallpläne benötigt, falls nach Artikel 14 erforderlich.
TEIL C
Erforderliche Informationen für die Anmeldung gemäß Artikel 10:- a)
- —
Datum der Vorlage der in Artikel 7 genannten Anmeldung;
- —
Name der für die Aufsicht und die Sicherheit verantwortlichen Personen und Informationen über die Ausbildung und Qualifikation;
- b)
- —
zu verwendende(r) Empfänger- oder Ausgangsmikroorganismus(en);
- —
gegebenenfalls zu verwendende(s) Wirts-Vektor-System(e);
- —
Herkunft und beabsichtigte Funktion(en) des genetischen Materials, das für die Veränderung(en) in Frage kommt;
- —
Identität und Merkmale des GVM;
- —
zu verwendende Kulturvolumina;
- c)
- —
Beschreibung der anzuwendenden Einschließungs- und anderen Schutzmaßnahmen sowie Informationen über die Abfallentsorgung einschließlich der anfallenden Abfälle, deren Behandlung, endgültige Form und Bestimmung;
- —
Zweck der Anwendung in geschlossenen Systemen, einschließlich der erwarteten Ergebnisse;
- —
Beschreibung der Teile der Anlage;
- d)
- Informationen über Unfallverhütung und Notfallpläne, soweit vorhanden;
- —
mit dem Standort der Anlage zusammenhängende spezifische Gefahren;
- —
angewendete Verhütungsmaßnahmen, wie Sicherheitsausrüstung, Warnsysteme und Einschließungsmethoden;
- —
Verfahren und Pläne zur Überprüfung der ununterbrochenen Wirksamkeit der Einschließungsmaßnahmen;
- —
Beschreibung der den Arbeitnehmern gegebenen Informationen;
- —
Informationen, die die zuständige Behörde für die Bewertung der Notfallpläne benötigt, falls nach Artikel 14 erforderlich;
- e)
- eine Kopie der Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2.
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