ANHANG I RL 90/269/EWG

ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN

1.
Merkmale der Last

Die manuelle Handhabung einer Last kann insbesondere eine bedeutende Gefährdung der Lendenwirbelsäule darstellen, wenn die Last

zu schwer oder zu groß ist;

unhandlich oder schwierig zu fassen ist;

sich in einem labilen Gleichgewicht befindet oder der Inhalt sich leicht bewegt;

sich in einer Position befindet, in der sie vom Körper entfernt gehalten oder gehandhabt werden muß bzw. der Rumpf gebeugt oder gedreht ist;

aufgrund ihrer äußeren und /oder inneren Beschaffenheit körperliche Schäden bei dem Arbeitnehmer, insbesondere bei einem Aufprall, verursachen kann.

2.
Geforderter körperlicher Kraftaufwand

Ein körperlicher Kraftaufwand kann eine Gefährdung, insbesondere der Lenden Wirbelsäule, darstellen, wenn er

zu groß ist;

nur durch eine Drehbewegung des Rumpfes möglich ist;

leicht zu einer plötzlichen Bewegung der Last führen kann;

in einer unsicheren Körperhaltung erfolgt.

3.
Merkmale der Arbeitsumgebung

Die Merkmale der Arbeitsumgebung können insbesondere eine größere Gefährdung der Lendenwirbelsäule bewirken, wenn

für die Tätigkeit nicht ausreichend Raum, insbesondere in vertikaler Richtung, zur Verfügung steht;

der Boden uneben ist und daher Stolperstellen aufweist oder, je nach Schuhwerk, rutschig ist;

der Arbeitsplatz so gelegen oder die Arbeitsumgebung so gestaltet ist, daß die manuelle Handhabung einer Last in einer sicheren Höhe in einer für den Arbeitnehmer geeigneten Haltung unmöglich ist;

der Boden oder die Arbeitsfläche Höhenunterschiede aufweist, so daß die Last über verschiedene Ebenen befördert werden muß;

der Boden oder der Abstützpunkt instabil sind;

Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Luftzufuhr nicht angemessen sind.

4.
Erfordernisse der Aufgabe

Die Aufgabe selbst kann insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule darstellen, wenn

zu häufige oder zu lange Kraftanstrengungen insbesondere mit Beanspruchung der Wirbelsäule erforderlich sind;

die für körperliche Ruhe oder Erholung vorgesehene Zeit unzureichend ist;

die Entfernungen, über die die Last gehoben, gesenkt oder getragen werden muß, zu groß sind;

das Arbeitstempo durch einen Arbeitsablauf vorgegeben ist, der nicht vom Arbeitnehmer geändert werden kann.

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