ANHANG I RL 90/269/EWG
ZU BERÜCKSICHTIGENDE GEGEBENHEITEN
-
1.
-
Merkmale der Last
Die manuelle Handhabung einer Last kann insbesondere eine bedeutende Gefährdung der Lendenwirbelsäule darstellen, wenn die Last- —
zu schwer oder zu groß ist;
- —
unhandlich oder schwierig zu fassen ist;
- —
sich in einem labilen Gleichgewicht befindet oder der Inhalt sich leicht bewegt;
- —
sich in einer Position befindet, in der sie vom Körper entfernt gehalten oder gehandhabt werden muß bzw. der Rumpf gebeugt oder gedreht ist;
- —
aufgrund ihrer äußeren und /oder inneren Beschaffenheit körperliche Schäden bei dem Arbeitnehmer, insbesondere bei einem Aufprall, verursachen kann.
- 2.
- Geforderter körperlicher Kraftaufwand
Ein körperlicher Kraftaufwand kann eine Gefährdung, insbesondere der Lenden Wirbelsäule, darstellen, wenn er- —
zu groß ist;
- —
nur durch eine Drehbewegung des Rumpfes möglich ist;
- —
leicht zu einer plötzlichen Bewegung der Last führen kann;
- —
in einer unsicheren Körperhaltung erfolgt.
- 3.
- Merkmale der Arbeitsumgebung
Die Merkmale der Arbeitsumgebung können insbesondere eine größere Gefährdung der Lendenwirbelsäule bewirken, wenn- —
für die Tätigkeit nicht ausreichend Raum, insbesondere in vertikaler Richtung, zur Verfügung steht;
- —
der Boden uneben ist und daher Stolperstellen aufweist oder, je nach Schuhwerk, rutschig ist;
- —
der Arbeitsplatz so gelegen oder die Arbeitsumgebung so gestaltet ist, daß die manuelle Handhabung einer Last in einer sicheren Höhe in einer für den Arbeitnehmer geeigneten Haltung unmöglich ist;
- —
der Boden oder die Arbeitsfläche Höhenunterschiede aufweist, so daß die Last über verschiedene Ebenen befördert werden muß;
- —
der Boden oder der Abstützpunkt instabil sind;
- —
Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Luftzufuhr nicht angemessen sind.
- 4.
- Erfordernisse der Aufgabe
Die Aufgabe selbst kann insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule darstellen, wenn- —
zu häufige oder zu lange Kraftanstrengungen insbesondere mit Beanspruchung der Wirbelsäule erforderlich sind;
- —
die für körperliche Ruhe oder Erholung vorgesehene Zeit unzureichend ist;
- —
die Entfernungen, über die die Last gehoben, gesenkt oder getragen werden muß, zu groß sind;
- —
das Arbeitstempo durch einen Arbeitsablauf vorgegeben ist, der nicht vom Arbeitnehmer geändert werden kann.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.