ANHANG 1 RL 90/387/EWG

Einzelbereiche, für die gemäß Artikel 4 ONP-Bedingungen ausgearbeitet werden können

Die Einzelbereiche werden nach den Verfahren des Artikels 4 aus der folgenden Liste ausgewählt:

1.
Mietleitungen,
2.
Paket- und leitungsvermittelte Datenübermittlungsdienste,
3.
ISDN (Diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz),
4.
Sprach-Telefondienst,
5.
Telexdienst,
6.
gegebenenfalls Mobilfunkdienste.

Vorbehaltlich weitergehender Studien:

7.
neue Arten des Netzzugangs wie — unter bestimmten Bedingungen — der Zugang zu den Anschlußleitungen zwischen Teilnehmer und Vermittlungsstelle des öffentlichen Netzes ( „data over voice” ) und der Zugang zu neuen intelligenten Netzfunktionen entsprechend den Fortschritten bei der Festlegung und Spezifizierung sowie der technologischen Entwicklung;
8.
Zugang zum Breitbandnetz entsprechend den Fortschritten bei der Festlegung und Spezifizierung sowie der technologischen Entwicklung.

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