ANHANG 1 RL 90/387/EWG
Einzelbereiche, für die gemäß Artikel 4 ONP-Bedingungen ausgearbeitet werden können
Die Einzelbereiche werden nach den Verfahren des Artikels 4 aus der folgenden Liste ausgewählt:
- 1.
- Mietleitungen,
- 2.
- Paket- und leitungsvermittelte Datenübermittlungsdienste,
- 3.
- ISDN (Diensteintegrierendes digitales Fernmeldenetz),
- 4.
- Sprach-Telefondienst,
- 5.
- Telexdienst,
- 6.
- gegebenenfalls Mobilfunkdienste.
Vorbehaltlich weitergehender Studien:
- 7.
- neue Arten des Netzzugangs wie — unter bestimmten Bedingungen — der Zugang zu den Anschlußleitungen zwischen Teilnehmer und Vermittlungsstelle des öffentlichen Netzes ( „data over voice” ) und der Zugang zu neuen intelligenten Netzfunktionen entsprechend den Fortschritten bei der Festlegung und Spezifizierung sowie der technologischen Entwicklung;
- 8.
- Zugang zum Breitbandnetz entsprechend den Fortschritten bei der Festlegung und Spezifizierung sowie der technologischen Entwicklung.
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