ANHANG III RL 90/396/EWG
CE-KONFORMITÄTSKENNZEICHNUNG UND BESCHRIFTUNGEN
1. Die CE-Konformitätskennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE” mit folgendem Schriftbild: Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennummer der Stelle, die bei der Produktionsüberwachung eingeschaltet wurde.
2. Das Gerät oder das Typenschild muß die CE-Kennzeichnung zusammen mit den nachstehenden Beschriftungen tragen:- —
Name und Kennzeichen des Herstellers,
- —
Handelsbezeichnung des Geräts,
- —
gegebenenfalls Art der Stromversorgung,
- —
Gerätekategorie,
- —
die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
Zur Installation benötigte zusätzliche Informationen sind entsprechend der Beschaffenheit der verschiedenen Geräte beizufügen.
Name und Kennzeichen des Herstellers,
Handelsbezeichnung des Geräts,
gegebenenfalls Art der Stromversorgung,
Gerätekategorie,
die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.
3. Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5 mm.
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