Artikel 1 RL 90/429/EWG

In dieser Richtlinie werden die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Samen von Schweinen sowie für dessen Einfuhr aus Drittländern festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.