Artikel 9 RL 90/496/EWG

Vor der Festlegung von Maßnahmen, die sich auf die Volksgesundheit auswirken könnten, ist der mit dem Beschluß 74/234/EWG(1) eingesetzte Wissenschaftliche Lebensmittelausschuß anzuhören.

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. L 136 vom 20.5.1974, S. 1.

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