ANHANG I RL 91/226/EWG

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Im Sinne dieser Richtlinie sind:

1.
Spritzschutzsystem

System, das dazu bestimmt ist, die Zerstäubung von durch die sich drehenden Fahrzeugreifen hochgeschleudertem Wasser zu verhindern. Das Spritzschutzsystem besteht je nach Fall aus Radabdeckung, Schmutzfänger und Schürze mit einer Spritzschutzvorrichtung.

2.
Radabdeckung (Kotflügel)

Starres oder halbstarres Teil, das von den sich drehenden Reifen hochgeschleudertes Wasser abfangen und auf den Boden ableiten soll. Radabdeckungen können ganz oder teilweise fester Bestandteil der Karosserie oder anderer Teile des Fahrzeugs, wie etwa des unteren Teils der Ladefläche, sein.

3.
Schmutzfänger

Senkrecht hinter dem Rad am unteren Teil des Fahrgestells oder der Ladefläche oder an der Radabdeckung angebrachtes flexibles Teil.

Der Schmutzfänger muß auch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch von den Reifen aufgeschleuderte kleine Gegenstände, insbesondere Split, verringern.

4.
Spritzschutzvorrichtung

Teil des Spritzschutzsystems; sie kann umfassen:

4.1.
Luft/Wasserseparator

Teil der Schürze und/oder des Schmutzfängers, der die Luft unter Zurückhaltung eines Teils des hochgespritzten Wassers (Sprühwassers) hindurchtreten läßt.

4.2.
Wasserabsorber

Teil der Radabdeckung und/oder des Schmutzfängers und/oder der Schürze, der die Energie des hochgespritzten Wassers aufnimmt und so die Verspritzung des Wassernebels verringert.

5.
Schürze

Ausrüstungsteil, das etwa senkrecht und parallel zur Längsebene des Fahrzeugs steht. Die Schürzen können fester Bestandteil der Radabdeckung oder der Fahrzeugkarosserie sein.

6.
Gelenkte Räder

Räder, die durch das Lenksystem des Fahrzeugs gesteuert werden.

7.
Schwenkachse

Eine um einen Mittelpunkt derart schwenkbare Achse, daß sie einen horizontalen Kreis beschreiben kann. Im Sinne dieser Richtlinie gilt eine als „Drehschemellenker” ausgebildete Schwenkachse als Achse mit gelenkten Rädern und wird entsprechend behandelt.

8.
Selbstlenkende Räder

Nicht über die Lenkvorrichtung des Fahrzeugs betätigte Räder, die entsprechend dem Reibungswiderstand des Bodens um bis zu 20° schwenken können.

9.
Hubachse

„Hubachse” bezeichnet eine Achse gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 2.15 der Richtlinie 97/27/EG.

10.
Unbeladenes Fahrzeug

„Unbeladenes Fahrzeug” bezeichnet das fahrbereite Fahrzeug gemäß Anhang I Nummer 2.6 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(1).

11.
Lauffläche

„Lauffläche” ist der Teil des Reifens gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II Nummer 2.8 der Richtlinie 92/23/EWG.

12.
Typ einer Spritzschutzvorrichtung

Alle Vorrichtungen, die sich in nachstehenden Hauptmerkmalen nicht unterscheiden:

physikalisches Prinzip, auf dem die Verringerung der Verspritzung beruht (Absorbierung der Wasserenergie, Luft/Wasserseparation),

Werkstoffe,

Form,

Abmessungen (insofern diese das Werkstoffverhalten beeinflussen können).

13.
Sattelzugmaschine

„Sattelzugmaschine” bezeichnet eine Zugmaschine gemäß Anhang I Nummer 2.1.1.2.2. der Richtlinie 97/27/EG;

14.
Technisch zulässige Gesamtmasse im beladenen Zustand

„Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand” bezeichnet die in Anhang I Nummer 2.6 der Richtlinie 97/27/EG definierte Höchstmasse des Fahrzeugs.

15.
Fahrzeugtyp

„Fahrzeugtyp” bezeichnet in Bezug auf Spritzschutzsysteme vollständige, unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge, die sich in folgenden Merkmalen nicht voneinander unterscheiden:

Art der (am Fahrzeug angebrachten) Spritzschutzvorrichtung;

Typenbezeichnung des Herstellers für das Spritzschutzsystem.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1.

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