Werbebehauptung |
Voraussetzung für die Werbebehauptung |
- 1.
- „Adaptiertes” Protein
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Der Proteingehalt liegt unter 0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) und das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Casein beträgt mindestens 1,0 |
- 2.
- Niedriger Natriumgehalt
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Der Natriumgehalt liegt unter 9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal) |
- 3.
- Saccharosefrei
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Saccharose ist nicht enthalten |
- 4.
- Nur Lactose enthalten
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Lactose ist das einzige vorhandene Kohlenhydrat |
- 5.
- Lactosefrei
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Lactose ist nicht enthalten(1) |
- 6.
- Mit Eisen angereichert
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Eisen wurde zugesetzt |
- 7.
- Verringerung des Risikos von Allergien auf Milchproteine. In dieser Behauptung können Begriffe verwendet werden, die sich auf reduzierten Antigen oder reduzierten Allergengehalt beziehen.
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- a)
- Die Säuglingsanfangsnahrung muß den Bestimmungen von Anhang I Nummer 2.2 genügen; die Menge der Immunreaktionen hervorrufenden Proteine muß mit allgemein akzeptierten Meßmethoden nachgewiesen werden und darf höchstens 1 % der Stickstoff enthaltenden Stoffe der Anfangsnahrung ausmachen.
- b)
- Auf der Kennzeichnung ist anzugeben, daß Säuglinge, die gegen intakte Proteine, aus denen die Nahrung hergestellt ist, allergisch sind, diese nicht verzehren dürfen, es sei denn, daß in allgemein anerkannten klinischen Tests der Nachweis der Verträglichkeit der Anfangsnahrung in mehr als 90 % (Vertrauensbereich 95 %) der Fälle erbracht wurde, in denen Säuglinge unter einer Überempfindlichkeit gegenüber den Proteinen leiden, aus denen das Hydrolsat hergestellt ist.
- c)
- Die Anfangsnahrung sollte bei Tieren keine Sensibilisierung gegen die intakten Proteine, aus denen die Anfangsnahrung hergestellt wird, hervorrufen.
- d)
- Zum Nachweis der behaupteten Eigenschaften müssen objektive und wissenschaftlich nachgewiesene Angaben vorliegen.
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Fußnote(n):
- (1)
Sofern mit einem Verfahren bestimmt, dessen Nachweisgrenze später festgelegt wird.
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