ANHANG IV RL 91/321/EWG
KRITERIEN FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG VON SÄUGLINGSFERTIGNAHRUNG, DIE EINE ENTSPRECHENDE WERBEBEHAUPTUNG RECHTFERTIGEN
| Werbebehauptung | Voraussetzung für die Werbebehauptung |
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Der Proteingehalt liegt unter 0,6 g/100 kJ (2,5 g/100 kcal) und das Verhältnis zwischen Molkenproteinen und Casein beträgt mindestens 1,0 |
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Der Natriumgehalt liegt unter 9 mg/100 kJ (39 mg/100 kcal) |
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Saccharose ist nicht enthalten |
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Lactose ist das einzige vorhandene Kohlenhydrat |
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Lactose ist nicht enthalten(1) |
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Eisen wurde zugesetzt |
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Fußnote(n):
- (1)
Sofern mit einem Verfahren bestimmt, dessen Nachweisgrenze später festgelegt wird.
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