Gesetze
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Europäisches Sekundärrecht
RL 91/321/EWG
RL 91/321/EWG
Richtlinie der Kommission vom 14. Mai 1991 über Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (91/321/EWG)
Informationen
Ausfertigungsdatum
14.01.1991
Fundstelle
Abl. 1991/L 175
Alle Normen
Präambel
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
ANHANG I
GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON SÄUGLINGSANFANGSNAHRUNG BEI REKONSTITUTION NACH HINWEISEN DES HERSTELLERS
ANHANG II
GRUNDZUSAMMENSETZUNG VON FOLGENAHRUNG BEI DER REKONSTITUTION NACH HINWEISEN DES HERSTELLERS
ANHANG III
NÄHRSTOFFE
ANHANG IV
KRITERIEN FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG VON SÄUGLINGSFERTIGNAHRUNG, DIE EINE ENTSPRECHENDE WERBEBEHAUPTUNG RECHTFERTIGEN
ANHANG V
DIE ESSENTIELLEN UND HALBESSENTIELLEN AMINOSÄUREN IN MUTTERMILCH
ANHANG VI
AMINOSÄUREZUSAMMENSETZUNG VON CASEIN UND MUTTERMILCHPROTEIN
ANHANG VII
MINERALSTOFFGEHALT DER KUHMILCH
ANHANG VIII
REFERENZWERTE FÜR DIE NÄHRWERTKENNZEICHNUNG VON LEBENSMITTELN, DIE FÜR SÄUGLINGE UND KLEINKINDER BESTIMMT SIND
ANHANG IX
Schädlingsbekämpfungsmittel, die nicht bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen verwendet werden dürfen, die zur Herstellung von Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung bestimmt sind
ANHANG X
Spezifische Rückstandshöchstgehalte für Schädlingsbekämpfungsmittel oder deren Metaboliten in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung