Artikel 6 RL 91/629/EWG

Die Kommission unterbreitet dem Rat spätestens zum 1. Januar 2006 einen auf der Grundlage einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses ausgearbeiteten Bericht über das bzw. die Intensivhaltungssysteme, bei denen die Erfordernisse einer artgerechten Kälberhaltung in gesundheitlicher, tierzüchterischer, physiologischer und verhaltensmäßiger Hinsicht erfüllt sind, sowie über die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Systeme und fügt dem Bericht geeignete Vorschläge bei, die den darin enthaltenen Schlußfolgerungen Rechnung tragen.

Über diese Vorschläge befindet der Rat spätestens drei Monate nach ihrer Vorlage mit qualifizierter Mehrheit.

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