Präambel RL 91/672/EWG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 75,

auf Vorschlag der Kommission(1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

Es empfiehlt sich, die Einführung gemeinsamer Bestimmungen für das Führen von Binnenschiffen auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft anzustreben.

Es erscheint zweckmäßig, zur Förderung der freien Schifffahrt auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft als ersten Schritt die gegenseitige Anerkennung der einzelstaatlichen Schifferpatente für den Binnenschiffsgüter- und -personenverkehr vorzusehen.

Für die Fahrt auf bestimmten Binnenwasserstraßen kann es erforderlich sein, als zusätzliche Voraussetzung besondere Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse zu verlangen —

HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. Nr. C 120 vom 7. 5. 1988, S. 7.

(2)

ABl. Nr. C 12 vom 16. 1. 1989, S. 41.

(3)

ABl. Nr. C 318 vom 12. 12. 1988, S. 18.

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