Artikel 16 RL 91/674/EWG
Aktiva: Posten F IVAndere Vermögensgegenstände
Dieser Posten umfaßt die Vermögensgegenstände, die nicht unter die Aktivposten F I bis F III fallen. Erreichen sie einen größeren Umfang, so müssen sie im Anhang näher erläutert werden.
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