Artikel 17 RL 91/674/EWG
Aktiva: Posten G IAbgegrenzte Zinsen und Mieten
Unter diesem Posten sind die Zins- und Mietbeträge zu erfassen, die auf die Zeit bis zum Bilanzstichtag entfallen, aber noch nicht fällig sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.