Artikel 1 RL 91/676/EWG

Diese Richtlinie hat zum Ziel,

die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte oder ausgelöste Gewässerverunreinigung zu verringern und

weiterer Gewässerverunreinigung dieser Art vorzubeugen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.