Artikel 10a RL 92/42/EWG

Diese Richtlinie ist eine Durchführungsmaßnahme im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte(1) hinsichtlich der Energieeffizienz im Betrieb gemäß jener Richtlinie und kann gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2005/32/EG geändert oder aufgehoben werden.

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

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