Artikel 10 RL 92/42/EWG

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die erzielten Ergebnisse vor. Mit diesem Bericht verbunden sind Vorschläge für Änderungen, die aufgrund dieser Ergebnisse und der erreichten technischen Fortschritte gegebenenfalls an dieser Richtlinie vorzunehmen sind.

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